Immer wieder geistert die Idee eines möglichen Austritts aus der Europäischen Union (EU) durch die Köpfe der Bevölkerung. Vor allem in Großbritannien (GB) scheint diese auf fruchtbaren Boden gefallen zu sein und das obwohl sich Premierminister David Cameron für das Verbleiben in der EU ausspricht. Bis zum Jahr 2017 plant Cameron – sofern er 2015 wiedergewählt wird – eine Abstimmung über den Verbleib in der EU. Doch ist der Austritt aus der Union überhaupt möglich?
Ausweg via Lissabon
Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, am 1. Dezember 2009 wurde erstmals die Möglichkeit zum Austritt aus der EU geschaffen. „Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.“, heißt es in Artikel 49a1, des 274 Seiten starken Vertrages. Bis dato hat aber noch keiner der mittlerweile 28 Mitgliedsstaaten um Austritt angesucht. Es gibt zwar immer wieder einzelne Bewegungen, die versuchen für das Verlassen der Europäischen Union zu mobilisieren, jedoch ohne Erfolg.
Grönland ist als bislang einziges Gebiet wieder aus der EU (damals noch EG) ausgetreten. Grund für den Austritt war, dass Grönland noch als Teil Dänemarks, mit dem Mutterland in die ehemalige Europäische Gemeinschaft (EG) getragen wurde. Die Bewohner Grönlands sprachen sich stets gegen einen Beitritt aus, doch die damals rund 14.000 Stimmen der InsulanerInnen gegen einen Anschluss fielen bei der gesamt-dänischen Abstimmung nicht ins Gewicht. Da die größte Insel der Welt nun Teil der EG war konnten europäische Flotten in Grönlands Gewässern fischen und Konzerne auf Grönland nach Bodenschätzen graben. Bereits nach zwölf Jahren, am 1. Jänner 1985, verließ das damals an Autonomie gewinnende Grönland die EU mittels Volksbefragung wieder.
Der Austritt Österreichs
Auch wenn sich die FPÖ für ihrer Verhältnisse momentan als „europafreundlich“ deklariert und nicht dezidiert den Austritt fordert gibt es dennoch andere politische Bewegungen die sich gegen das Verbleiben der Alpenrepublik in der Europäischen Union aussprechen.
Rund zwei Jahre vor den letzten Nationalratswahlen formierte sich eine neue Anti-EU-Bewegung – die EU-Austrittspartei (EU-AUS). Die 28 Seiten ihres Parteiprogramms befassen sich ausschließlich mit der EU bzw. mit dem Austritt. Das war jedoch für viele ÖsterreicherInnen nicht genug. Bei den Nationalratswahlen gelang es EU-AUS nur in Vorarlberg anzutreten, da die Unterstützungserklärungen für eine österreichweite Kandidatur nicht ausreichten. 510 von 268.723 VorarlbergerInnen (0,29 %) wählten die neue Partei.
Der Austritt aus der EU wird vor allem mit dem, ihrer Ansichten nach, zu geringem Mitspracherecht argumentiert: „Selbstbestimmung Österreichs statt EU-Fremdherrschaft.“ Hinzu kommt noch der Zweifel an der gemeinsamen Währung. EU-AUS schlägt zwei Möglichkeiten für das Verlassen der EU vor: Einerseits den Ausstieg über Artikel 49a1 des Lissabon Vertrages und andererseits das „Einstellen der Zahlungen an die EU und abwarten, bis die EU Österreich ausschließt.“
Die Folgen, die ein möglicher Austritt mit sich bringen würde, wären für Österreich jedoch alles andere als rosig. Viele Menschen ignorieren, dass man bei einem Ausscheiden aus der gemeinsamen Union nicht einfach alle Zahlungen nach Brüssel einstellt. Ein Austritt würde einen äußerst komplexen und kostspieligen Prozess starten, da man sämtliche österreichische Institutionen wieder von den europäischen loslösen müsste und sämtliche Handelsbeziehungen neu verhandeln müsste.
H.C. Straches (FPÖ) Wunsch zum Schilling zurückzukehren klänge dann gar nicht mehr so utopisch, da Österreich bei einem Austritt auch den Euro verlieren könnte. Auch dem Binnenmarkt gehören ausgetreten Staaten nicht mehr an, somit entfallen auch die vier Grundfreiheiten: freier Waren-, Personen, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr. Das Studieren und Arbeiten in anderen EU-Staaten würde dadurch erheblich komplizierter werden.
Der EU-Austritt ist zwar möglich, jedoch nicht so einfach, wie durch populistische Forderungen of versucht wird glaubhaft zu machen. Vor allem wirtschaftliche Nachteile, durch den Ausschluss aus dem Binnenmarkt und der Verlust des Stimmrechts auf europäischer Ebene würde auf die ausgetretenen Staaten zukommen.